Tonnagenbegrenzung

 
Die Hartnäckigkeit unseres Bürgermeisters Paul Weber und die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Landrat Albert Gürtner brachte in Sachen Verkehrsbelastung in Geisenfeld eine sehr gute "Übergangslösung".
Nachfolgend der Bericht und das Foto aus dem Donaukurier vom 06.05.2023:
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat nun eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über zwölf Tonnen im Stadtgebiet von Geisenfeld zu sperren. Die Stadt hatte im Vorfeld bei der Verkehrsbehörde des Landratsamts zur Sperrung der Ortsdurchfahrt der B300 für den Schwerlastverkehr einen entsprechenden Antrag gestellt. Grund dafür sind unter anderem die für die dortige Wohnbevölkerung hohen Lärm- und Stickoxidbelastungen, die der tagtäglich durch die Innenstadt fließende Verkehr verursacht.  Die Verkehrsproblematik wurde auf Initiative von Bürgermeister Paul Weber (USB) wiederholt auf unterschiedlichen Behördenebenen erörtert, von der Polizeiinspektion Geisenfeld über das Staatliche Bauamt Ingolstadt bis hin zur Regierung von Oberbayern und zum Verkehrsministerium. „Zuletzt habe ich den Sachverhalt und die damit verbundenen Sorgen, Nöte und Forderungen in einem persönlichen Schreiben auch dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dargelegt und ihn um Unterstützung bei der Umsetzung der Tonnagebegrenzung gebeten“, erläutert Bürgermeister Paul Weber laut Pressemitteilung. Mit Ministern, Staatssekretären und Abgeordneten habe man die Geisenfelder Verkehrsproblematik mehrfach intensiv erörtert. Unterstützt werde der Antrag von einer breiten politischen Mehrheit aus der Kommunalpolitik und außerdem von den Landtagsabgeordneten Karl Straub (CSU), Roland Weigert (FW) und von Landrat Albert Gürtner (FW).   Weber: „Wir haben die notwendigen Anträge mit gewichtigen Argumenten untermauert, um dem vom Grundgesetz geschützten Anspruch der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden und gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen.“ Deshalb sei das Durchfahrtsverbot nach eingehender Prüfung und Wertung aller vorliegenden Erkenntnisse jetzt von Landrat Gürtner angeordnet worden. Der Geisenfelder Rathauschef ist froh, dass „die positive Entscheidung jetzt getroffen wurde und die berechtigten Anliegen der Geisenfelder Einwohner berücksichtigt wurden“. Es gehe darum, den Anliegen der Menschen Gehör zu verschaffen und die Bürger, aber vor allem die Kinder vor den gesundheitlichen Gefahren durch die hohe tägliche Lkw-Verkehrsbelastung zu schützen.  Weber weist in diesem Zusammenhang auch auf die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dringend geforderte Reduzierung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxidwerten hin. Als notwendig erachtet werde von der WHO eine Reduzierung von bisher 40 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. „Gemessen daran haben wir hier in Geisenfeld eine Belastung, die vierfach zu hoch ist“, so der Geisenfelder Rathauschef.  Gelten soll die Anordnung „bis zur Realisierung der bereits geplanten Umgehungsstraße“ – also zumindest für einen längeren Zeitraum, denn das Planfeststellungsverfahren für das Projekt geht seit Jahren nur mühsam voran. Außerdem wurden gegen das Vorhaben eh Klagen angekündigt.  Landrat Gürtner ist überzeugt, dass die Maßnahme geeignet ist, „die Gesundheit der Geisenfelder Bevölkerung zu schützen“. „Das hoch frequentierte Zentrum sowie die Wohnbebauung der Ausfallstraßen werden vor allem durch den Schwerlastverkehr enorm belastet“. Dieser führe in bedeutender Länge durchs Stadtgebiet, an Schulwegen und auch an einem Kindergarten mit Außenspielplatz vorbei, wodurch die Bevölkerung tagtäglich einer nicht unerheblichen Unfallgefahr, Lärm und Abgasen ausgesetzt werde. 

FÜR DIESE STRASSEN GILT DAS VERBO

Die durch die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts bewirkte Tonnagebeschränkung auf zwölf Tonnen erstreckt sich laut Bekanntgabe der Behörde auf der Augsburger Straße aus Richtung Langenbruck kommend von der Abzweigung der Staatsstraße 2335 bis zur Einmündung der Augsburger Straße in die Maximilianstraße. Von Münchsmünster kommend reicht die Sperrung der Regensburger Straße von der Ortstafel Geisenfeld bis zur Einmündung der Regensburger Straße in die Maximilianstraße. Sprich: Auf der Staatsstraße zwischen Rohrbach und Ernsgaden darf Schwerverkehr weiter durch Geisenfeld rollen. Die praktischen Auswirkungen auf den täglichen Verkehr ergeben sich allerdings erst nach der Aufstellung der geänderten Beschilderung, die auf die Tonnagebeschränkung hinweisen. Dies werd eine gewisse Zeit in Anspruche nehmen, so die Behörde. 

UMLEITUNG ÜBER A9 UND B16

Der Schwerlastverkehr soll über die A 9 und die B 16 umgeleitet werden, so dass keine Ortsdurchfahrt einer anderen Kommune berührt wird. Damit sind aufgrund der Tonnagebeschränkung auf der B 300 für Anlieger anderer Straßen keine ins Gewicht fallenden Nachteile gegeben.
Foto vom DK, Ausgabe 06.05.2023




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